Ausführungs- und Detailplanung
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Durcharbeitung aufgrund des genehmigten Entwurfes unter Berücksichtigung der behördlichen Bewilligung und der Beiträge der anderen an der Planung fachlich Beteiligten (Sonderfachleute) mit allen für die Ausführung notwendigen Angaben.
Zeichnerische Darstellung des Objektes als Ausführungs- und Detailzeichnungen in den jeweils erforderlichen Maßstäben mit Eintragungen der erforderlichen Maßangaben, Materialbestimmungen und textlichen Ausführung.
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