Durchführung der für die baubehördliche Bewilligung erforderlichen Erhebung sowie Abklärungen.
Erarbeitung der erforderlichen Zeichnungen und Schriftstücke auf Grundlage des Entwurfes, soweit diese nicht von Sonderfachleuten zu erbringen sind.
Die Einreichunterlagen bestehen neben dem Einreichplan aus weiteren Plänen und Dokumenten. Dies sind unter anderem:
Wenn alle Unterlagen eingereicht worden sind, wird in den meisten Fällen eine Bauverhandlung auf dem Bauplatz durchgeführt. Hier sind alle Nachbarn geladen. Wir lassen Sie aber dort nicht allein. Wir nehmen Ihre Interessen selbstverständlich auch bei der Bauverhandlung war. Sie können daran teilnehmen, müssen aber nicht.