Bauleitung; örtliche Bauaufsicht

Vertretung der Interessen des Auftragsgebers einschließlich der Ausführung des Hausrechts auf der Baustelle.

 

Aufstellen und Überwachen der Einhaltung des Zeitplanes für die Gesamtabwicklung.

 

Örtliche Koordinierung aller Lieferungen und Leistungen.

 

Direkte Verhandlungstätigkeit mit den ausführenden Unternehmen.

 

Überwachung auf Übereinstimmung mit den Plänen, Leistungsverzeichnissen, Verträge.

 

Kontrolle der für die Abrechnung erforderlichen Aufmessungen.

 

Prüfung aller Rechnungen auf Richtigkeit und Vertragsmäßigkeit.

 

Führung des Baubuches.

 

Abnahme der Bauleistungen.

 

Antrag der behördlichen Abnahme.

 

Überwachung der Behebung der bei der Abnahme der Bauleistungen festgestellten Mängel.

Bauführer