Klimaanlagen sind bewilligungspflichtig !
Klimaanlagen, insb. Splittgeräte mit Außeneinheit sind derzeit in aller Munde. Die Installationsbetriebe können sich über viele Anfragen und darauffolgende Aufträge freuen.
Die Temperaturen steigen und die Montage kann oft gar nicht schnell genug erfolgen. Was leider oft vergessen wird: Das Aufstellen der Außeneinheit einer Klimaanlage ist baurechtlich NICHT bewilligungsfrei.
Das steirische Baugesetz 2026 ist da ganz eindeutig:
"§20 Baubewilligungspflichtige Vorhaben im vereinfachten Verfahren
Für folgende baubewilligungspflichtige Vorhaben gelten die Bestimmungen des vereinfachten Verfahrens gemäß § 33, soweit sich aus §§ 19 und 21 nichts anderes ergibt:
...
(4) die ortsfeste Aufstellung von Motoren, Maschinen, Apparaten oder Ähnlichem, wenn hiedurch die Festigkeit oder der Brandschutz von Bauten beeinflusst oder eine Gefährdung herbeigeführt werden könnte und der für die jeweilige Widmung nach dem Flächenwidmungsplan festgelegte zulässige Planungsbasispegel an der relevanten Grundgrenze eingehalten wird; als relevante Grundgrenze gilt die Grenze des am nächsten gelegenen Nachbargrundstückes im Bauland, im Freiland mit der Sondernutzung Auffüllungsgebiet oder im sonstigen Freiland, sofern für das Grundstück im sonstigen Freiland bereits eine Baubewilligung für Gebäude mit Aufenthaltsräumen erteilt wurde oder ein vergleichbarer rechtmäßiger Bestand gemäß § 40 vorliegt;
...
Wir können für Sie den Einreichplan, Projekbeschreibung sowie aller erforderlichen Berechnungen und Beilagen für die baurechtliche Einreichung Ihrer Klimaanlage herstellen.
Durch die erfolgreiche Bewilligung von bisher über 100 Anlagen haben wir ausreichend Erfahrung mit dem Umgang und den Erfordernissen der Baubehörden bzw. der Gemeinden.
Nehmen Sie mit uns einfach mal Kontakt auf: 0699 1950 4501 oder [email protected]

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