Bewilligung für Erdwärmeanlagen

Wasserrechtliche Bewilligungen für Tiefensonden oder

Grundwasserbrunnen in Verbindung mit Erdwärmepumpen

oder Bohr- oder Schachtbrunnen für die Grundwasserentnahme.

 

A) Erstellung der Einreichunterlagen ohne Gutachten oder Erhebung

     bestehender Wasserrechte

 

- Formulierung des Ansuchens

  (Unterschrift des Konsenswerbers erforderlich)

 

- Erhebung von Grundbuchsauszug, Auszug aus der Katastermappe,

  Anrainerverzeichnis

 

- Erstellung einer Firmenliste mit allen Projektbeteiligten

 

- Erstellung eines technischen Berichtes mit allen erforderlichen Angaben

  (Projektdatenblatt, Angaben zur Bohrung, Beschreibung der Anlage,

  Verteilerschacht und Technikraum, Bauartenbestätigung)

 

- planliche Darstellung bestehend aus Anlagenplan (Grundriss, Lageplan)

  Schnitt, Querschnitt, Details

 

- Zusammenstellung der Beilagen: Sicherheitsdatenblätter,

  Heizlastberechnung

 

- Versand der Unterlagen an die Behörde, sowie ein Belegexemplar an den

  Konsenswerber, Hautechniker und an die Bohrfirma

 

 

B) zusätzliche Erhebung bestehender Wasserrechte vor Ort

    (Brunnenerhebung)

 

- Erhebung der Wasserrechte, Brunnenerhebung vor Ort

  (erforderlich in der Steiermark)

 

C) Kurzgutachten für die Stellungnahme der FA19A

 

- einfache geologische Standortbeschreibung oder erheben eines bereits

  vorhandenen Bohrprofils(erforderlich in der Steiermark)

 

 

D) Umfassendes geologisches Gutachten

 

- umfassendes geologisches und hydrogeologisches Gutachten

  (Erforderlich für Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Kärnten und

  Burgenland) Erhebung der bestehenden Wasserrechte und Brunnen,

  hydrogeologische Standortbeurteilung jedoch ohne Pumpversuche oder

  Hygieneuntersuchungen bei Brunnen

 

 

Selbstverständlich können geologische Gutachten, vorhandene

Bohrprofile, sowie die Brunnenerhebung vor Ort durch den

Auftraggeber oder Konsenswerber auch beigestellt werden