NEU ! Luftwärmepumpe sind mitteilungspflichtig !
Wärmepumpen und insbesondere Luftwärmepumpen sind derzeit in aller Munde. Die Installationsbetriebe können sich über viele Anfragen und darauffolgende Aufträge freuen.
Die alte Öl-, oder Gasheizung wird demontiert und die nagelneue Niedertemperaturheizung wird eingebaut. Oft sogar mit Hilfe staatlicher Förderungen. Was leider oft vergessen wird: Das Aufstellen der Außeneinheit einer Luftwärmepumpe - der sogenannte Verdampfer - ist baurechtlich NICHT bewilligungsfrei.
Das geänderte steirische Baugesetz 2026 ermöglicht jedoch gegenüber den letzten Jahren eine Erleichterung:
"§21 Meldepflichtige Vorhaben
(2) meldepflichtig sind überdies:
2a: die ortsfeste Aufstellung von Wärmepumpen
(3) meldepflichtige Vorhaben sind vor der Ausführung der Gemeinde schriftlich mitzuteilen. Die Mitteilung hat zu enthalten:
1.
- die Grundstücksnummer
- die Lage am Grundstück
- eine kurze Beschreibung des Vorhabens
5. bei meldepflichtigen Vorhaben gemäß Abs. (2) Z 2a zusätzlich zu Z 1
- das technische Datenblatt
- eine Bestätigung einer oder eines nach den berufsrechtlichen Vorschriften befugten Sachverständigen des einschlägigen Fachbereichs über die Einhaltung des für die jeweilige Widmung nach dem Flächenwidmungsplan festgelegten zulässigen Planungsbasispegels an der relevanten Grundgrenze
(als relevante Grundgrenze gilt die Grenze des am nächsten gelegenen Nachbargrundstückes im Bauland, im Freiland mit der Sondernutzung Auffüllungsgebiet oder im sonstigen Freiland, sofern für das Grundstück im sonstigen Freiland bereits eine Baubewilligung für Gebäude mit Aufenthaltsräumen erteilt wurde oder ein vergleichbarer rechtmäßiger Bestand gemäß § 40 vorliegt.)"
Wir können für Sie den Lageplan sowie die Berechnungen über die Einhaltung des Planungsbasispegels erstellen.. Die Bestätigung über die Einhaltung des zulässigen Planungsbasispegels würde - nach Absprache - Ihr Installateur übernehmen.
Durch die erfolgreiche Bewilligung von bisher über 100 Anlagen haben wir ausreichend Erfahrung mit dem Umgang und den Erfordernissen der Baubehörden bzw. der Gemeinden.
Nehmen Sie mit uns einfach mal Kontakt auf: 0699 1950 4501 oder [email protected]

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Klaus Simonic (Mittwoch, 01 April 2026 14:37)
Ich erlaube mir nachzufragen, ob ihr geschätztes Unternehmen die Unterlagen für die Meldung gemäß geändertem steirischen Baugesetz 2026 betreffend die Errichtung einer Luftwärmepumpe erstellen kann. Als Vorabinformation. Die Adresse der Liegenschaft ist: Süd-Ost-Siedler-Straße 52, 8053 Graz. Einen Katasterplan mit eingezeichneter und bemaßter Position kann ich beibringen. Bei der Luftwärmepumpe handelt es sich um: LG UB60/HM123HF UB60. Alle technischen Daten inklusive Schallleistungspegel sind unsererseits verfügbar. Eine Schalldruckpegel-Berechnung an der Grundgrenze kann ich ebenfalls beibringen. Falls Sie Interesse an der Erstellung der entsprechenden Unterlage haben, bitte ich um Rückruf unter +43 699 17051860 bzw. [email protected]. Vielen Dank für ihre Bemühungen, mfG Univ.-Prof. DI Dr. PhD Klaus Simonic