Aktuell

An dieser Stelle berichten wir unregelmäßig über Neuigkeiten im Bauwesen und Interessantes aus der Baubranche. Zudem stellen wir hier unsere neuen laufenden Projekte vor. Einen Teil unserer abgeschlossenen Projekte finden Sie hier

Luftwärmepumpen - Bewilligung - Steiermark

Achtung: Luftwärmepumpe sind bewilligungspflichtig !

Wärmepumpen und insbesondere Luftwärmepumpen sind derzeit in aller Munde. Die Installationsbetriebe können sich über viele Anfragen und darauffolgende Aufträge freuen.

Die alte Öl-, oder Gasheizung wird demontiert und die nagelneue Niedertemperaturheizung wird eingebaut. Oft sogar mit Hilfe staatlicher Förderungen. Was leider oft vergessen wird: Das Aufstellen der Außeneinheit einer Luftwärmepumpe - der sogenannte Verdampfer - ist baurechtlich bewilligungspflichtig.

 

Das steirische Baugesetz ist da ganz eindeutig:

 

"§19 Baubewilligungspflichtige Vorhaben - Folgende Vorhaben sind baubewilligungspflichtig, sofern sich aus den §§ 20 und 21 nichts anderes ergibt:

Abs 7: die ortsfeste Aufstellung von Motoren, Maschinen, Apparaten oder Ähnlichem, wenn hiedurch die Festigkeit oder der Brandschutz von Bauten beeinflusst oder eine Gefährdung herbeigeführt werden könnte und die Aufstellung nicht in einer der Gewerbeordnung oder dem Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen unterliegenden Anlage vorgenommen wird"

 

Eine Einreichung im vereinfachten Verfahren ist möglich, wenn alle Unterschriften der direkten Nachbarn besorgt werden kann:

 

"§20 Baubewilligungspflichtige Vorhaben im vereinfachten Verfahren - Für folgende baubewilligungspflichtige Vorhaben gelten die Bestimmungen des vereinfachten Verfahrens gemäß § 33, soweit sich aus §§ 19 und 21 nichts anderes ergibt:

Abs. 4. die ortsfeste Aufstellung von Motoren, Maschinen, Apparaten oder Ähnlichem, wenn hiedurch die Festigkeit oder der Brandschutz von Bauten beeinflusst oder eine Gefährdung herbeigeführt werden könnte und die Aufstellung nicht in einer der Gewerbeordnung oder dem Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen unterliegenden Anlage vorgenommen wird, und der für die jeweilige Widmung nach dem Flächenwidmungsplan festgelegte zulässige Planungsbasispegel an der relevanten Grundgrenze eingehalten wird"

 

Wir können für Sie die Schallberechnung sowie die kompletten Einreichunterlagen für die baurechtliche Bewilligung Ihrer Luftwärmepumpe erstellen und für Sie um die Baugenehmigung bei der Gemeinde Ansuchen.

 

Nehmen Sie mit uns einfach mal Kontakt auf: 0699 1950 4501 oder office@bauwerkstatt-graz.at